01.06.2026

Rauchverbot beim Katamaran

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg - und damit auch beim Katamaran - ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz...

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz. Auch bei der Katamaran-Reederei Bodensee gilt diese Regelung, um Fahrgäste noch besser vor Passivrauch zu schützen.

Was bedeutet das für Sie?
An Bord der Katamarane, auf den Zu- und Ausstiegsbereichen (Stegen) sowie den Wartehallen besteht ein absolutes Rauchverbot. Dies umfasst:
• klassische Zigaretten
• E-Zigaretten
• Vapes
• vergleichbare Rauch- und Dampfprodukte

Warum diese Maßnahme?
Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere der Schutz sensibler Personengruppen weiter verbessert werden. Dazu zählen unter anderem:
• Kinder und Jugendliche
• Schwangere
• gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Unser Appell an Sie:
Bitte beachten Sie das Rauchverbot und tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich alle Fahrgäste beim Katamaran wohl und sicher fühlen.


Zurück