17.10.2016
Reederei informiert über Wasserrechtliche Erlaubnis

Im Nachgang zum Unfall des Katamarans „Constanze“ informiert die Reederei über die Vorgaben der Betriebserlaubnis der Katamaran-Verbindung. „Über diese so genannte ‚Wasserrechtliche Erlaubnis‘ kursieren derzeit viele Aussagen, zum Teil auch falsche“, erklärt Reederei- Geschäftsführer Norbert Schültke. „Wir möchten hier für Klarheit sorgen.“ Die Wasserrechtliche Erlaubnis ist die Grundlage für den Betrieb der Katamaran-Verbindung. Sie wurde im Jahr 2000 vom Schifffahrtsamt Konstanz erstmalig erteilt und 2013 erneuert. Die Infos sind unter www.der-katamaran.de/WRE abrufbar.
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