FAQ Wasserrechtliche Erlaubnis Katamaran-Reederei Bodensee

1. Was ist die Wasserrechtliche Erlaubnis (WRE) für den Katamaran-Betrieb auf dem Bodensee?
Die WRE ist die Betriebserlaubnis für die Katamaran-Verbindung. Sie regelt die Bedingungen, unter denen der Kat verkehren darf.

2. Was steht in der WRE über den Einsatz von Schiffsführern auf dem Katamaran?

  • Es müssen grundsätzlich ein Schiffsführer und ein Matrosen-Motorenwart an Bord sein. Aufgrund der Schichteinteilungen der Katamaran-Reederei Bodensee (KRB) wird der Kursverkehr allerdings grundsätzlich mit zwei Schiffsführern abgewickelt. Lediglich bei Charter- und Verstärkerfahren wird ein Matrosen-Motorenwart eingesetzt.
  • Unter bestimmten Bedingungen müssen beide auf dem Steuerstand sein und gemeinsam das Schiff führen.
  • Schiffsführer und Matrosen-Motorenwart müssen eine Radarpatentprüfung erfolgreich abgelegt haben.
  • Bevor ein Schiffsführer den Katamaran steuern darf, muss er seit mindestens drei Jahren unfallfrei auf Bodensee-Fahrgastschiffen tätig gewesen sein.

3. Wann muss der Steuerstand des Katamarans doppelt besetzt sein?
Die WRE gibt dies vor:
a) bei unsichtigem Wetter
b) bei dunkelheitsbedingter Sichtreduzierung im Schnellfahrbereich“ (Zitate aus dem Originaltext der WRE).

Das betrifft also Fahrten bei Starkregen, Nebel und Dunkelheit.

4. Welche Änderungen im Einsatz von Schiffsführern gab es mit der neuen WRE, die zum 1.1.2013 wirksam wurde?

  • Laut der WRE vom 25.10.2000 mussten zwei voll ausgebildete Schiffsführer an Bord sein, mit der neuen WRE ein Schiffsführer und ein Matrose-Motorenwart (s. Frage 2.)).
  • Die Schiffsführer mussten zum Start des Katamaran-Betriebs auf dem Bodensee mindestens fünf Jahre unfallfreie Fahrpraxis nachweisen, seit 2013 ist eine dreijährige unfallfreie Praxis Voraussetzung.

5. Wie ist der Umgang des Katamarans mit Seglern oder anderen Wassersportlern?

  • Grundsätzlich schreibt die WRE der KRB eine besondere Rücksichtnahme der Katamaran-Schiffsführer vor. Hierzu sind auch alle Schiffsführer per Dienstanweisung verpflichtet.
  • In jährlichen Arbeitssitzungen der KRB werden die Themen Sicherheit, Verhalten bei und Vermeidung von Gefahrenlagen sowie Rücksichtnahme mit Wassersport- und Fischereiverbänden partnerschaftlich besprochen.
  • Der Bodensee-Segler-Verband zeichnete 2007 zwei Katamaran-Schiffsführer stellvertretend für alle ihre Kollegen mit dem „Sonderpreis für Faires Miteinander auf dem See“ aus. „Den Kapitänen der Katamaran-Fähren in Anerkennung ihrer außerordentlich rücksichtsvollen und seemännischen Fahrweise, insbesondere im Bereich von Regatten, im Sinne eines guten Miteinander auf dem Bodensee” heißt es in der Widmung.

6. Sind die Schiffsführer bei der Katamaran-Reederei Bodensee angestellt?

  • Nein. Ein Dienstleistungsvertrag mit der BSB (Bodensee Schiffsbetriebe GmbH) regelt, dass die Schiffsführer von der BSB gestellt werden. Die Vorgaben aus der WRE werden hierbei selbstverständlich vollumfänglich eingehalten.
  • Die Gründe liegen in der WRE, die ja einen vorherigen mehrjährigen Einsatz der Schiffsführer auf dem Bodensee vorsieht. Außerdem ist so die Einteilung der Schiffsführer für alle beteiligten Unternehmen effizienter vorzunehmen. Es war von Anfang an von den Gesellschaftern gewünscht, den Katamaran-Betrieb mit bestehendem Personal und Knowhow durchzuführen.

7. Hat der Katamaran den „Grünen Ball“, der einem Fahrgastschiff auf dem Bodensee Vorfahrt einräumt?
Der Katamaran führt den Grünen Ball als einziges Fahrgastschiff auf dem Bodensee  nicht während der kompletten Fahrt. Der grüne Ball wird im Schnellfahrbereich, also außerhalb der Hafenbereiche von Friedrichshafen und Konstanz, eingeholt. Der Kat hat somit im Schnellfahrbereich keine Vorfahrt.

8. Muss der Katamaran einen bestimmten Kurs einhalten?
Ja, die Katamarane verkehren auf einem festgelegten Korridor zwischen den Häfen Konstanz und Friedrichshafen. Diese Route und die Wegpunkte sind genau in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgeschrieben.

9. Mit welchen Sicherheits-Systemen hinsichtlich Navigation und Kommunikation sind die Fahrzeuge ausgerüstet?

  • 2 voneinander unabhängige Radaranlagen
  • Global Positioning System (GPS)
  • Bündelfunk
  • Kompass
  • elektronische Navigationskarte

10. Wie schnell darf der Katamaran auf dem Bodensee fahren?

Der Katamaran darf laut WRE bis zu 40 km/h fahren, fährt aber in der Reisegeschwindigkeit nur 32 km/h. Grund ist die Optimierung von Kurs und Geschwindigkeitsprofilen. Dies hat positive Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch und damit Abgasemission.